Schulbegleitdienst

Selbstverständlich teilhaben

Eine Behinderung sollte kein Grund dafür sein, nicht eine Regelschule oder den Kindergarten besuchen zu können. Mit der Schulbegleitung unterstützen die Malteser Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer, geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung dabei, ihren Alltag in der Schule oder in der Kindertagesstätte möglichst selbstständig meistern zu können.

Diese Unterstützung geben wir ganz individuell, je nachdem was die Kinder und Jugendlichen brauchen, und im Einklang mit den Vorgaben der Kostenträger.

Die Aufgaben der Schulbegleitung sind so unterschiedlich wie unsere Klienten – jeder wird nach dem Grundgedanken der Inklusion in seiner Einzigartigkeit akzeptiert und wertgeschätzt. Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche im Schulalltag Ihren besonderen Bedürfnissen entsprechend zu unterstützen. Dabei sollte neben einer angemessenen Betreuung immer auch die Förderung der größtmöglichen Selbstständigkeit Ziel der Schulbegleitung sein. Ein Schulbegleiter kümmert sich in einer persönlichen Einzelbetreuung um die individuellen Belange des zu betreuenden Klienten und verliert darüber hinaus die Integration in den Klassenverband nicht aus dem Auge.

Folgende Aufgaben kann ein Schulbegleiter haben:

  • Lebenspraktische Hilfestellung
  • Einfache pflegerische Tätigkeiten
  • Hilfen zur Mobilität
  • Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich
  • Krisen vorbeugen/in Krisen Hilfestellung leisten
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern

Kontakt

Jana Bzduskova
Koordinatorin Schulbegleitdienst für Köln, Rhein-Erft-Kreis & Rhein-Kreis Neuss
Mobil 02238 3025 411
Nachricht senden

Zielgruppe & Rechtsgrundlage

Zielgruppe & Rechtsgrundlage

Unsere Hilfe können grundsätzlich Kinder und Jugendliche in Anspruch nehmen, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind.

Die rechtliche Grundlage variiert je nach Art der Beeinträchtigung:

Für Kinder und Jugendliche mit geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigung gilt die Eingliederungshilfe gemäß §§ 53, 54 SGB XII in Verbindung mit dem SGB IX.
Für Kinder und Jugendliche mit seelischen Beeinträchtigungen gilt die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII.

Gerne beraten wir Sie!

Kostenträger & Antragsteller

Kostenträger & Antragsteller

Die Kosten übernimmt nach Antragsstellung und Bewilligung der zuständige Bezirk bzw. das Jugend- oder Sozialamt. Die Eingliederungshilfe für Kinder- und Jugendliche mit geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigung (§§ 53, 54 SGB XII) wird in den jeweiligen Kommunen beantragt. Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen wird beim ansässigen Jugendamt beantragt. Die erforderlichen Unterlagen und einzureichenden Dokumente zur Antragsstellung erfragen Sie bitte beim Kostenträger. Gerne beraten wir Sie bei der Antragsstellung und der Kommunikation mit den Behörden.

Unterstützung des Schulbegleitdienstes

Unterstützung des Schulbegleitdienstes

Der Schulbegleitdienst:

  • berät unverbindlich Eltern, Einrichtungen und Interessierte zum Thema "Schulbegleitung"
  • sucht einen individuell auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmten Schulbegleiter aus.
  • stellt den Schulbegleiter als Mitarbeiter des Malteser Hilfsdienstes ein und übernimmt alle Formalitäten, Pflichten und Risiken des Arbeitgebers.
  • bietet dem Schulbegleiter Schulungen zur Einarbeitung, Fortbildungen und regelmäßige Dienstbesprechungen zur Absicherung der bestmöglichen Betreuung an.
  • stellt bei Krankheit des Schulbegleiters in den meisten Fällen eine Krankheitsvertretung zur Verfügung.
  • fungiert jederzeit als Ansprechpartner für Eltern, Lehrer, Klienten und Schulbegleiter.
  • nimmt an Hilfeplangesprächen teil